Der Schutz der Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen steht an erster Stelle

21.04.2020 | Kurzinterview mit Uwe Baum, Vorsitzender des Opel-Gesamtbetriebsrates und Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender Opel Rüsselsheim. Wichtig war in den Verhandlungen sicherzustellen, dass die Verantwortung und Lasten, die mit den zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen einhergehen, nicht einseitig auf den Rücken der Beschäftigten verlagert werden.

Uwe Baum Vorsitzender des Opel- Gesamtbetriebsrats und Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender Opel Rüsselsheim

Wie ist die aktuelle Beschäftigungssituation bei Euch im Betrieb?
Die Arbeit am nahezu gesamten Standort ruht. Alle Beschäftigten sind von Kurzarbeit betroffen. In den Bereichen, wo es möglich ist, wird in einem hohen Maße zeitweise von zu Hause aus gearbeitet.
Nur zwingend notwendige Tätigkeiten, wie beispielsweise die Ersatzteilefertigung oder die Fahrzeugauslieferung werden derzeit vor Ort von verkleinerten „Not-Teams“ unter Einhaltung von strengen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erledigt.
Wie haben sich die Verhandlungen zur Kurzarbeit gestaltet?
Die Verhandlungen mussten aufgrund der Situation unter hohem Zeitdruck geführt werden und waren auch von einer Auseinandersetzung bezüglich der Zuzahlungsregelung geprägt. Wir haben auf Konzernbetriebsratsebene eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Konzernebene war uns deshalb wichtig, um gleiche Bedingungen für alle Kolleginnen und Kollegen an allen Standorten einschließlich Bochum und der Vertriebsorganisationen zu haben. Nicht nur die gute Zuzahlungsregelung, die die Kolleginnen und Kollegen bei Teilnahme an der Kurzarbeit vor finanziellen Schwierigkeiten bewahrt, sondern auch einheitliche Ankündigungs- und Absagefristen sind darin geregelt.
Welche Vereinbarungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bezüglich Corona habt ihr mit dem Arbeitgeber vereinbart? 
Der Schutz der Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen steht an erster Stelle – auch im Hinblick auf eine künftige Wiederaufnahme der Arbeit an den Standorten. Um hier die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, haben wir mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung zu „Schutzmaßnahmen – Corona“ geschlossen, die zeitlich begrenzt ist. Dort, wo durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zusätzliche Belastungen für die Beschäftigten einhergehen, beispielsweise durch das Tragen von Schutzmasken, haben wir Entlastungen durch zusätzlich bezahlte Pausen geschaffen.
Die Regelungen in aller Kürze zusammengefasst:
- Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern am gesamten Standort (sowohl in Arbeits- als auch in Sozialbereichen): Abweichungen von dieser Regel bedürfen einer ergänzten Gefährdungsbeurteilung mit der Definitionen zusätzlicher Schutzmaßnahmen und der Zustimmung des Betriebsrats
- Maskenpflicht am gesamten Standort
- Temperaturmessungen an den Portalen sind mit einem kontaktlosen Messgerät möglich: bei einer Temperatur oberhalb von 37,5 Grad wird der Beschäftigte bezahlt von der Arbeit freigestellt, insofern keine Krankschreibung gerechtfertigt ist. Darüber hinaus wird den Beschäftigten empfohlen, bereits zu Hause ihre Körpertemperatur zu messen und bei über 37,5 Grad gar nicht erst am Arbeitsplatz u erscheinen
- Regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Orte, an denen sich im Verlauf eines Tages vermehrt Arbeitnehmer aufhalten; Nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch an Sanitäranlangen, Pausenbereiche, Umkleidebereiche etc.
- Zusätzliche bezahlte Pause von 10 Minuten pro Schicht aufgrund der körperliche Anstrengung infolge des Tragens der Schutzmasken und damit die erforderlichen Desinfektionen und Reinigungen des Arbeitsplatzes vorgenommen werden können. Beschäftigte können darüber hinaus ihre Arbeit unterbrechen, um Schutzmasken ab- und anzulegen und zur Desinfektion die Hände zu waschen
- Beschäftigte, die einer Risikogruppen angehören, bedürfen eines besonderen Schutzes: Nach Bestätigung durch einen Arzt über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe (ohne Nennung der Diagnose!) können die Beschäftigten bezahlt von der Arbeit freigestellt werden

Wichtig war in den Verhandlungen sicherzustellen, dass die Verantwortung und Lasten, die mit den zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen einhergehen, nicht einseitig auf den Rücken der Beschäftigten verlagert werden. Diese Vereinbarung wird nun Stück für Stück durch bereichsspezifische Gefährdungsbeurteilungen ergänzt.

 

Von: ck

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