Rettungsdose und Notfalldose, zwei Ausführungen, ein System

14.08.2019 | Alle ab 18 Jahren sollten es haben, eine Patientenverfügung und eine Notfalldose.

Vorsorge war das Thema der Veranstaltung des AGA Arbeitskreises,

„die darmstädter 55pluser“ im Juni. Herr Mathias Metzger, 1. Vorsitzender des ASB Darmstadt und Rechtsanwalt gliederte das Thema in die Bereiche Patienten- Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Eine gesetzliche Pflicht zur Errichtung einer  Patientenverfügung gibt es nicht. Ist keine schriftliche oder mündliche Anweisung für solche Fälle erstellt, so greift die ärztliche Verpflichtung Leben zu retten und zu erhalten. Wenn Krankenhäuser es  praktizieren kann auch der Begriff des „mutmaßlichen Willens“ bei Entscheidungen herangezogen werden. Wichtig sei also sich Gedanken zu machen wie man bei plötzlichen gesundheitlichen Ereignissen oder schweren Krankheiten behandelt werden möchte. Möglichst eindeutige Beschreibungen seiner Wünsche sollten schriftlich als Patientenverfügung fixiert sein und in einer Notfallmappe gut auffindbar sein.

Notfalldose oder Rettungsdose beschreibt eine weitere Möglichkeit der Vorsorge. Sie soll, wenn der Rettungsdienst  in die Wohnung kommt, den Rettern schnell und unkompliziert Informationen zu benötigten Medikamenten, evtl. Allergien und dem Gesundheitszustand geben. Zu finden im Kühlschrank unter Hilfe von je einem Aufkleber auf der Innenseite der Wohnungstür und außen an der Kühlschranktür.

Eine genial einfache  Idee die wohl aus Irland und Großbritannien stammt.

Keine Elektronik die streikt oder gehackt wird,    keine leeren Akkus,

Update macht man auf dem in liegenden Notfall-Infoblatt selbst und die Notfalldose ist in der Kühlschranktür zuverlässig zu finden

Von: ck

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