20.11.2024 | 600 Euro Einmalzahlung. 140 Euro mehr im Monat für Auszubildende ab Januar 2025. 2 Prozent mehr Geld ab April 2025, weitere 3,1 Prozent mehr ab April 2026. Der T-ZUG B steigt 2026 auf 26,5 Prozent. Und es gibt deutlich mehr freie T-ZUG-Tage, endlich auch für Teilzeitbeschäftigte.
Die IG Metall hat ein Pilot-Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie erzielt: Nach einer Einmalzahlung von 600 Euro bis zum 1. Februar 2025 steigen die Monatsentgelte ab April 2025 um 2,0 Prozent sowie um weitere 3,1 Prozent ab 1. April 2026.
Darüber hinaus setzte die IG Metall mit der Erhöhung des jährlichen „Tariflichen Zusatzgeldes“ (T-ZUG B) von derzeit 18,5 Prozent des Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets um 8 Prozentpunkte auf 26,5 Prozent ab Februar 2026 eine „soziale Komponente“ durch: Hiervon profitieren Beschäftigte in unteren Entgeltgruppen stärker. „Damit schaffen wir Sicherheit für die Beschäftigten“, erklärt Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall. „Es ist gelungen, trotz schwieriger Rahmenbedingungen ein solides Ergebnis für die Beschäftigten zu erzielen. Besonders freut uns das großartige Ergebnis für die Auszubildenden.“
Für die 230.000 Auszubildenden in der Metall- und Elektroindustrie setzte die IG Metall eine Erhöhung der Vergütungen um 140 Euro ab dem 1. Januar 2025 durch. Zudem verständigten sich die Sozialpartner in einer gemeinsamen Erklärung darauf, Demokratie bei jungen Menschen zu fördern.
Bei den Tarifverhandlungen erreichte die IG Metall auch eine Verbesserung der tariflichen Freistellungszeit. Bei der Wahloption beim tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) haben belastete Beschäftigte häufiger die Möglichkeit, Geld in Zeit zu wandeln.
Und künftig können auch endlich auch Teilzeit-Beschäftigte zusätzliche freie Tage beantragen.
Seit 2018 können Beschäftigte mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen oder in Schichtarbeit zwischen tariflichem Zusatzgeld (T-ZUG A) und bis zu 8 zusätzlichen freien Tagen im Jahr wählen. Das Pilot-Verhandlungsergebnis der IG Metall-Bezirke Bayern und Küste sieht nun eine deutliche Verbesserung vor.
Kinder: Bislang konnten Eltern von Kindern unter 8 Jahren freie Tage wählen. Künftig ist das bei Kindern unter 12 Jahren möglich. Zudem gibt es auch deutlich mehr freie Tage: Bislang konnten Eltern nur zwei Mal je Kind die freien Tage wählen. Künftig sind zwei Mal 8 Tage plus drei Mal 6 Tage möglich – also insgesamt fünf Jahre mit zusätzlichen freien Tagen.
Pflege: Auch Beschäftigte, die Angehörige pflegen, können nun fünf Jahre mehr Zeit wählen – zwei Mal 8 Tage plus drei Mal 6 Tage.
Schichtarbeit: Auch Beschäftigte in Wechselschicht können nun - ebenso wie bereits Beschäftigte in 3-Schicht und Nachtschicht – schon nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit und 3 Jahren in Schichtarbeit 8 freie Tage im Jahr wählen – ohne Begrenzung.
Und ganz neu: Bislang konnten nur Beschäftigte in Vollzeit die tarifliche Freistellungszeit in Anspruch nehmen - für Beschäftigte in Teilzeit eine Ungerechtigkeit. Doch künftig können auch Beschäftigte in Teilzeit die freien Tage wählen. Die Frist zur Beantragung der freien T-ZUG-Tage für 2025 wurde für sie verlängert, bis 31. Januar 2025.
Betriebsrat und Arbeitgeber können eine Reihe von Themen auf ihren Betrieb anpassen. Wenn etwa zu viele Anträge auf freie Tage gestellt werden, die im Betrieb nicht kompensiert werden können, kann etwa auch eine Aufteilung der freien Tage im Betrieb vereinbart werden, zum Beispiel vier Tage für alle Antragsteller. Zudem können Arbeitgeber und Betriebsrat auch vereinbaren, dass alle im Betrieb freie Tage nehmen, und so Arbeitsplätze sichern.
Ab 2026 steigt das tarifliche Zusatzgeld B (T-ZUG B oder Zusatzbetrag) von 18,5 Prozent des Eckentgelts des jeweiligen Tarifgebiets – in den Tarifgebieten Küste und Bayern aktuell rund 630 Euro – auf pauschal 26,5 Prozent des Eckentgelts, rund 900 Euro (in den anderen Tarifgebieten etwas mehr oder weniger). Dadurch erhalten die unteren Entgeltgruppen bezogen auf ihr individuelles Monatsentgelt prozentual deutlich mehr als die oberen Entgeltgruppen.
Damit hat die IG Metall ihr Ziel einer „sozialen Komponente“, die besonders den Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen zugutekommt, erreicht.
Allerdings wird das T-ZUG B nicht mehr wie bisher im Juli mit dem T-ZUG A ausbezahlt, sondern im Februar – im Tausch mit dem Transformationsgeld (T-Geld), das nun im Juli ausbezahlt wird.
Der Grund hierfür ist, dass künftig das T-Geld und nicht mehr das T-ZUG B „differenziert“ werden kann.
Betriebe in Schwierigkeiten konnten bereits 2023 und 2024 das T-ZUG B „differenzieren“ – das bedeutet verschieben oder ganz aussetzen, wenn ihre Nettorendite unter 2,3 Prozent sinkt.
Die Differenzierung ist auch 2025 und 2026 weiterhin möglich. Allerdings wird nicht mehr das T-ZUG B differenziert, sondern das bislang im Februar ausgezahlte Transformationsgeld (T-Geld) in Höhe von 18,4 Prozent des individuellen Monatsentgelts.
Dadurch bleibt das T-ZUG B – das 2026 von 18,5 Prozent auf 26,5 Prozent des Eckentgelts steigt - als „soziale Komponente“ für die Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen erhalten.
Da Betriebe jedoch bei der Auszahlung des T-Gelds im Februar noch nicht hinreichend absehen können, wie sich die wirtschaftliche Lage im Laufe des Jahres entwickelt, haben IG Metall und Arbeitgeber die Auszahlung des T-Gelds auf den Juli verschoben – im Tausch mit dem bislang im Juli ausgezahlten T-ZUG B, das nun künftig im Februar ausgezahlt wird.