30.04.2020 | Aus der Rechtsstelle können wir erfreulicherweise berichten, dass die Kollegen von Opel, die im Nachgang ihres Widerspruches zum Betriebsübergang zu Segula betriebsbedingt gekündigt worden sind, erfolgreich ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht Darmstadt durchsetzen konnten
Das Arbeitsgericht Darmstadt hat zugunsten der betroffenen Kollegen festgestellt, dass die ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind und ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht. Die schriftliche Urteilsausfertigung wird noch geraumer Zeit auf sich warten lassen. In der Zwischenzeit werden wir die tatsächliche Weiterbeschäftigung so schnell wie möglich umsetzen. Erfreulich ist, dass die belastende Zeit der Ungewissheit vorerst ein Ende gefunden hat. Über den weiteren Prozessverlauf werden wir berichten.