Recht & Rat

Betriebsbedingte Kündigungen bei Opel sind unwirksam!

12.05.2021 | Am 11.05.2021 fand vor dem Landesarbeitsgericht Hessen ein Gerichtstermin statt. Gegenstand der Verfahren sind ausgesprochene Kündigungen nach erklärtem Widerspruch gegen den Betriebsübergang auf Segula.

Im Ergebnis wurde die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Darmstadt bestätigt. Die ausgesprochenen Kündigungen sind nicht wirksam und die Kollegen werden weiterbeschäftigt. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Trotz umfangreichem Schriftverkehr ist es dem Arbeitgeber auch in der zweiten Instanz nicht gelungen darzustellen, warum die betroffenen Kollegen gekündigt wurden.

Wir verbinden mit der Entscheidung nunmehr die Hoffnung, dass dieses unrühmliche Kapitel bei Opel endlich abgeschlossen wird und die betroffenen Kollegen nicht weiter mit einem nervenaufreibenden langen Prozess belastet werden.

Von: ne

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