19.02.2021 | LAG Hessen, Urteil vom 28.10.20 - 18 Sa 22/20 -
Sieht eine Sozialplanregelung eine erhöhte Abfindungszahlung wegen Kindern nur vor,
wenn diese auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, stellt dies eine Diskriminierung wegen
des Geschlechts dar.