Inflationsausgleichsprämie für Mitglieder in der Metall- und Elektroindustrie erreicht! - Mitglieder aus anderen Branchen warten noch.

02.02.2023 | Die Bundesregierung hat anlässlich der sehr hohen Inflation ein Maßnahmenpaket geschnürt, um die entstehenden Belastungen abzufangen. Eine Maßnahme ist die Inflationsausgleichsprämie. Sie ermöglicht eine steuer- und abgabenfreie Zahlung von bis zu 3000 €, die bis Ende 2024 von den Unternehmen an ihre Beschäftigten ausgezahlt werden kann.

Für die Mitglieder der Metall- und Elektroindustrie konnten wir im Rahmen des Tarifabschlusses 2022 die Zahlung der 3.000 €  in zwei Schritten vereinbaren. Zudem konnten wir zwei prozentuale Erhöhungen durchsetzen. (Juni 2023 + 5,2% und Mai 2024 + 3,3%). *Details zum Abschluss

Uns erreichen viele Anfragen von Mitgliedern anderer Branchen mit der Frage an, wann die Inflationsausgleichsprämie auch in anderen Branchen ausgezahlt wird.

Der Gesetzgeber hat zwar die Möglichkeit geschaffen diese Zahlungen vorzunehmen, einen Anspruch auf diese gibt es für viele aber nicht. Es lohnt sich aber, den Arbeitgeber danach zu fragen.

Mit den Branchen, in denen Tarifrunden bis Ende 2024 anstehen, kann die IG Metall eine solche Ausgleichsprämie vereinbaren. Überblick der anstehenden Tarifrunden:

  • KfZ Handwerk Hessen, Kündigungstermin 31.03.2023
  • Holz- und Kunstoffverarbeitende Industrie, Kündigungstermin 30.11.2023
  • ITGA (Heizungsindustrie), Kündigungstermin 31.12.2023
  • Elektrohandwerk, Kündigungstermin 31.05.2024

In Betrieben ohne Tarifbindung besteht die Möglichkeit, die Inflationsausgleichsprämie zu fordern. Dazu muss aber sicher gestellt werden, dass wir die Kraft haben, dies auch durchzusetzen. Wir beginnen mit den Betrieben, die den höchsten Organisationgrad vorweisen können. Gerne unterstützen wir Euch bei der Verbesserung des Organisationsgrades, damit wir auch bei Euch dies durchsetzen können.

Hier geht es zur Übersicht der Tarifrunden

Von: mw

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