Recht & Rat

Urteil des Monats April 2021

16.04.2021 | Unter dieser Rubrik möchte die Rechtsstelle der Geschäftsstelle Darmstadt regelmäßig auf aktuelle Entscheidungen hinweisen, die in der Geschäftsstelle erstritten worden oder von erheblicher Bedeutung sind.

Der Betriebsrat in einem Unternehmen ist vor jeder Kündigung anzuhören. Eine ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Der Wortlaut des § 102 BetrVG ist eindeutig. Für seine Antwort hat das Gesetz dem Betriebsrat einen engen zeitlichen Rahmen vorgegeben. Die abschließende Stellungnahme des Betriebsrates bei einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung muss unter Angabe von Gründen dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitgeteilt werden. Eine vor Ablauf der Frist ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Dies musste ein Arbeitgeber im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht Darmstadt (gerichtliches Aktenzeichen 4 Ca 190/20) zur Kenntnis nehmen. Der Betriebsrat hat am letzten Tag der Frist erst nach den üblichen Geschäftszeiten seine Stellungnahme eingereicht. Noch rechtzeitig, urteilte das Arbeitsgericht Darmstadt und lies das Argument des Arbeitgebers nicht gelten, dass man mit einer so verspäteten Stellungnahme des Gremiums nicht mehr zu rechnen habe und man sich darauf verlassen durfte, dass das Gremium sich bis zum endgültigen Fristablauf nicht mehr äußern würde.

Folgerichtig entschied das Arbeitsgericht zugunsten des betroffenen Arbeitnehmers. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Von: ne

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